Verfahren Krankmeldung
Stand: Januar 2019
- Im Falle einer Erkrankung melden Sie sich sofort per Mail unter Poststelle.STS-GHRF.WI@kultus.hessen.de unter Angabe der Dauer (von-bis). Dies gilt auch für Tage, an denen Sie ausschließlich an der Schule sind.
- Die Krankmeldung erfolgt nur per Mail, nicht per Telefon. Fehlt ein Enddatum, so hat die Meldung nur für den angegebenen Zeitraum Gültigkeit.
- Das Studienseminar ist dann immer per Mail unter Poststelle.STS-GHRF.WI@kultus.hessen.de auf jeden Fall unmittelbar über die Dienstaufnahme (Gesundmeldung) zu informieren.
- An Seminartagen oder an Tagen, an denen Sie einen Unterrichtsbesuch vereinbart haben, muss die Krankmeldung bis 7.00 Uhr eingegangen sein, die entsprechenden Ausbilderinnen und Ausbilder sind in cc zu setzen.
- Ebenso ist im Falle einer Erkrankung (dies gilt auch für die Seminartage) zeitgleich die Ausbildungsschule zu informieren (Vorschlag: cc in Mail). Für die Krankmeldung an der Schule verhalten Sie sich bitte entsprechend dem dort eingeführten Verfahren. Sie informieren die Ausbildungsschule so früh- und rechtzeitig, dass Vertretungsunterricht sichergestellt werden kann.
- Am vierten Tag der Erkrankung ist dem Studienseminar eine ärztliche Bescheinigung mit Angaben über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung vorzulegen (Achtung: auch Wochenenden zählen mit). Dies gilt auch für Ferienzeiten.
- Das Original der Krankmeldung ist dem Studienseminar vorzulegen, eine Kopie geht eingescannt per Mail vorab an Poststelle.STS-GHRF.WI@kultus.hessen.de. Eine weitere Kopie der Krankmeldung erhält die Schule.
- Im Falle der Erkrankung eigener Kinder (bis 12 Jahre) können Sie sich vom Dienst befreien lassen. Die Erkrankung des Kindes muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.